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Aufzugsreparatur - Erhaltung oder Verbesserung?

Wohn- und Mietrechtimmolex 2002/46immolex 2002, 103 Heft 4 v. 1.4.2002

§ 3 Abs 2 Z 3 MRG; § 4 Abs 2 Z 2 MRG; § 6 MRG

Die Entscheidung bestimmt, dass die Reparatur eines jahrzehntelangen defekten und stillstehenden Personenaufzugs eine Verbesserungs- und keine Erhaltungsarbeit darstellt.

OGH 11.12.2001, 5 Ob 286/01x

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