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Sicherungszession von Mietzins durch späteren Gemeinschuldner - Sachlegitimation

Wohn- und Mietrechtimmolex 2002/16immolex 2002, 38 Heft 2 v. 1.2.2002

§ 42 MRG; § 452 ABGB; § 1098 ABGB; § 10 KO; § 119 KO; § 120 KO

Die Entscheidung bestimmt, dass die Sicherungszession von Mietzinsen durch den späteren Gemeinschuldner an eine Bank, die Sachlegitimation dieser, und nicht der des Masseverwalters, bewirkt.

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