Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit den Kriterien für die Bejahung des Interventionsinteresses eines Mitbewohners in einem Kündigungsverfahren gegen den Hauptmieter.
LGZ Wien 20.03.2001, 41 R 21/01v
Rechtsgrundlagen: § 14 MRG; § 17 ZPO