Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit dem Anspruch des Mieters auf einen angemessenen Ausgleich im Falle der Ausübung des Optionsrechtes des Vermieters, die Geschäftsraumvermietung als umsatzsteuerpflichtig zu behandeln.
LGZ Wien 20.02.2001, 41 R 489/00s