§ 13c WEG; § 364 ABGB
Die Entscheidung bestimmt, dass übliche Geräuschentwicklungen der Nachbarwohnung keine Unterlassungsklage rechtfertigen.
OGH 28.11.2000, 1 Ob 201/00s
§ 13c WEG; § 364 ABGB
Die Entscheidung bestimmt, dass übliche Geräuschentwicklungen der Nachbarwohnung keine Unterlassungsklage rechtfertigen.
OGH 28.11.2000, 1 Ob 201/00s