§ 10 MRG; § 1120 ABGB; § 13c WEG
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage der Rechtsnachfolge der Wohnungseigentümergemeinschaft in bestehende Schuldverhältnisse, und der Verfassungskonformität der Übergangsbestimmung des Art V Abs 3 Z 1 lit c des 2. WÄG.