§ 2 Abs 1 Z 1 ErbStG; § 12 ErbStG; § 12 ErbStG; § 18 ErbStG; § 20 Abs 1 und 4 ErbStG
Die Entscheidung befasst sich mit der Abzugsfähigkeit von Prozesskosten die die hinterlassenen Liegenschaft betreffen vom steuerpflichtigen Erwerb. Mit Anmerkung von Gall.