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Rechte des Vereinmitglieds beim Time-Sharing

Wohn- und Mietrechtimmolex 2001/171immolex 2001, 311 - 312 Heft 11 v. 1.11.2001

§ 509 ABGB; § 1090 ABGB

Die Entscheidung befasst sich mit der vereinsrechtlichen Timesharing Konstruktion von Ferienwohnungen, durch die der Verein ein Fruchtgenussrecht an dieser erwirbt.

OGH 18.04.2001, 7 Ob 66/01h

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