§ 509 ABGB; § 1090 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der vereinsrechtlichen Timesharing Konstruktion von Ferienwohnungen, durch die der Verein ein Fruchtgenussrecht an dieser erwirbt.
OGH 18.04.2001, 7 Ob 66/01h
§ 509 ABGB; § 1090 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der vereinsrechtlichen Timesharing Konstruktion von Ferienwohnungen, durch die der Verein ein Fruchtgenussrecht an dieser erwirbt.
OGH 18.04.2001, 7 Ob 66/01h