§ 14 Abs 1 WGG idF vor dem 3. WÄG
Die Entscheidung befasst sich mit der Behandlung des Abweichens von dem, sich nach dem Verhältnis der Nutzflächen richtenden, Verteilungsschlüssel durch eine schriftliche Vereinbarung einer gemeinnützigen Bauvereinigung mit allen Mietern und Nutzungsberechtigten.