§ 18 GGG
Die Entscheidung befasst sich mit der Bestimmung des Streitgegenstandes im Falle eines Vergleichs.
VwGH 27.01.2000, 99/16/0346
§ 18 GGG
Die Entscheidung befasst sich mit der Bestimmung des Streitgegenstandes im Falle eines Vergleichs.
VwGH 27.01.2000, 99/16/0346