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Ausgleichsabgabe / Wiener Garagengesetz - Haftung auch des Grundeigentümers; keine Ausgleichsabgabe bei Nichtdurchführung des bewilligten Bauvorhabens

Wohn- und Mietrechtimmolex 2000/139immolex 2000, 219 - 221 Heft 7 und 8 v. 1.7.2000

§ 36 Wiener Garagengesetz idF LGBl 1975/7; §§ 40ff Wiener Garagengesetz idF LGBl 1975/7; § 74 Abs 1 Wiener Bauordnung idF LGBl 1992/34; § 171 Wiener Abgabenordnung LGBl 1962/21

Die Entscheidung befasst sich mit der Vorschreibung der Ausgleichsabgabe nach dem Wiener Garagengesetz.

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