§ 1 Abs 2 MRG
Die Entscheidung befasst sich mit der Qualifikation als Dienstwohnung und dem Anwendungsbereich des MRG, wenn zwischen Beendigung des Dienstverhältnisses und Räumung der Wohnung eine Mietzinserhöhung vereinbart worden ist.
OGH 21.12.1999, 5 Ob 68/99g