§ 17 Abs 1 MRG
Die Entscheidung befasst sich mit der Unzulässigkeit der Überwälzung der gesamten Vertragserrichtungskosten für den Rechtsanwalt auf den Mieter, da die Hälfte des Betrages eine verbotene Ablösezahlung darstellt. Mit Anmerkung von Konvayi.