§ 94 Abs 2 GBG; § 178 AußStrG
Die Entscheidung befasst sich mit dem Umfang des Prüfungsrechts des Grundbuchsgerichts bei Vorliegen eines Gerichtsbeschlusses über grundbücherliche Eintragungen.
§ 94 Abs 2 GBG; § 178 AußStrG
Die Entscheidung befasst sich mit dem Umfang des Prüfungsrechts des Grundbuchsgerichts bei Vorliegen eines Gerichtsbeschlusses über grundbücherliche Eintragungen.