§ 11 Wiener WasserversorgungsG 1960; § 29 Wiener WasserversorgungsG 1960; § 13 Wiener Kanalräumungs- und KanalgebührenG 1978
Die Entscheidung befasst sich mit der Verbindlichkeit der Angaben des Wasserzählers, und mit den Voraussetzungen für die Zulässigkeit anderer Ermittlungsarten des Wasserbezugs.