§ 34 EStG 1988
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, wann die Beschäftigung einer Hausgehilfin keine außergewöhnliche Aufwendung darstellt, und somit zu keiner Steuerermäßigung führt.
VwGH 24.02.2000, 96/15/0197
§ 34 EStG 1988
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, wann die Beschäftigung einer Hausgehilfin keine außergewöhnliche Aufwendung darstellt, und somit zu keiner Steuerermäßigung führt.
VwGH 24.02.2000, 96/15/0197