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Die neue EU-Gebäuderichtlinie

Fachbeiträge RechtSteuerrechtLaura Zobernigimmo-aktuell 2024, 159 - 160 Heft 5 v. 15.10.2024

Als Teil des klimapolitischen Projekts „Fit for 55“ hat die Europäische Kommission am 15. 12. 2021 die überarbeitete Version der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Building Directive, EPBD) vorgelegt. Die Verhandlungen zur Richtlinie wurden im Dezember 2023 abgeschlossen und anschließend vom Europäischen Parlament sowie dem Europäischen Rat gebilligt. Am 28. 5. 2024 ist die EPBD in Kraft getreten. Die Richtlinie stellt wesentliche Anforderungen an den öffentlichen und privaten Gebäudesektor zur Verbesserung der Energieeffizienz bis hin zum Nullemissionsgebäude. Die Mitgliedstaaten stehen nunmehr vor der Herausforderung, die Richtlinie innerhalb der nächsten zwei Jahre in nationales Recht umzusetzen.

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