Mit den Klauselentscheidungen vom 21. 3. 2023, 2 Ob 36/23t, und vom 24. 5. 2023, 8 Ob 37/23h, beurteilte der OGH bislang gängige Wertsicherungsvereinbarungen in Mietverträgen als unwirksam. Dieser Beitrag zeigt Konsequenzen und Alternativen zu diesen Klauselentscheidungen auf.
Schlagwörter: