Die Entscheidungen des OGH vom 21. 3. 2023, 2 Ob 36/23t, sowie vom 24. 5. 2023, 8 Ob 37/23h, mit welchen in Verbandsprozessen über die Zulässigkeit von Wertsicherungsvereinbarungen in Verbraucher-Mietverträgen geurteilt wurde, haben großes Aufsehen in der Fachliteratur und der Tagespresse nach sich gezogen. Wir können aus beiden Entscheidungen lernen. Es mag sein, dass beide Wertsicherungsvereinbarungen in der täglichen mietvertraglichen Praxis „üblich sind“ . Dennoch handelt es sich um unglücklich (ungeschickt) formulierte Wertsicherungsvereinbarungen. Die Entscheidung des OGH vom 4. 7. 2023, 5 Ob 89/23h, ist in einem Individualverfahren (einem mietrechtlichen Außerstreitverfahren gemäß § 34 Abs 1 Z 8 MRG iVm § 16 MRG) ergangen; in dieser wurde die Wertsicherungsvereinbarung infolge Intransparenz iSd § 6 Abs 3 KSchG für nichtig erklärt.