Der VfGH hat Teile der Rechtsgrundlagen der COFAG aufgehoben, da diese als gleichheitswidrig beurteilt wurden. Neben den medial thematisierten Aspekten der Auslagerung von hoheitlichen Aufgaben und des mangelnden Rechtsanspruchs der Betroffenen wurde auch die Berücksichtigung von finanzstrafrechtlichen Verurteilungen thematisiert. Damit bietet sich der ideale Anlass, die Folgen einer finanzstrafrechtlichen Verurteilung kompakt darzustellen.
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