Mit der EU-Taxonomie-VO wurde ein einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten geschaffen, mit dem Ziel, Kapitalströme in nachhaltige Investitionen zu lenken. Dadurch können Investitionen hinsichtlich ihrer ökologischen Nachhaltigkeit beurteilt werden, was insbesondere auch den Immobiliensektor, dem im Klimaschutz eine besondere Rolle zukommt, beeinflussen kann. So könnten „nicht taxonomiekonforme“ – also nicht ökologisch nachhaltige – Immobilien künftig an Wert verlieren, wobei sich die Frage stellt, wie eine derartige Wertminderung im Steuer- und Unternehmensrecht zu behandeln wäre.