Die Beurteilung der Frage nach Umfang und Höhe der einem Enteigneten für den Entzug seines Eigentumsrechts an einem Grundstück oder dessen Einschränkung gebührenden Entschädigung ist eine, die oftmals gerichtlicher Klärung bedarf (ein Dissens liegt hierbei zumeist in der Bewertungsweise und der Entschädigungswürdigkeit einzelner Nachteile).