Das österreichische Erbrecht sieht durch den in §§ 756 ff ABGB geregelten Pflichtteilsanspruch vor, dass bestimmte nahe Angehörige zwingend einen rechnerischen Anteil des Nachlassvermögens erhalten. Einerseits wird dadurch zwar die Testierfreiheit des letztwillig Verfügenden eingeschränkt, andererseits werden aber auch nahe Angehörige vor dem Ausschluss der Familienerbfolge geschützt. Im Rahmen des ErbRÄG 2015 wurde das zum Teil auch kritisierte Pflichtteilsrecht zwar beibehalten, jedoch insofern geändert, als der pflichtteilsberechtigte Personenkreis eingeschränkt wurde.

