Seit 1. 1. 2020 gibt es die Möglichkeit, in High-Risk-Fällen „Sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen“ einzuberufen. Während für Sicherheitsbehörden, Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaften und (Straf-)Gerichte die Voraussetzungen für eine Informationsweitergabe in derartigen Konferenzen gesetzlich geregelt werden, fehlen entsprechende Regelungen für Beratungseinrichtungen. Dieser Beitrag untersucht, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme an einer sicherheitspolizeilichen Konferenz möglich ist und welche Rahmenbedingungen für eine Informationsweitergabe gelten.