In seiner Entscheidung vom 9. 3. 2023, G 223/2022, hat der VfGH erkannt, dass Bestimmungen des ABGB betreffend die Zuweisung der Obsorge bei Verhinderung der Eltern gegen Art 1 des BVG über die Rechte von Kindern verstoßen. Die Aufhebung der betroffenen Passagen tritt mit Ablauf des 30. 9. 2024 in Kraft. Fraglich ist daher, wie der Gesetzgeber diesen Aufhebungen begegnen wird und welche Regelungsmöglichkeiten nun offen stehen. Diesem Thema widmet sich der vorliegende Beitrag, der verschiedene Varianten einer Novellierung aufzeigt und kritisch würdigt.