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Endgültige (und vorläufig verbindliche) Obsorgeregelung tritt an die Stelle der vorangegangenen vorläufigen Regelung

Rechtsprechung Obsorge- und KontaktrechtFamilienrechtDr. Gabriela Thoma-TwarochiFamZ 2018/199iFamZ 2018, 339 Heft 6 v. 18.1.2019

Entscheidung: OGH 29.8.2018, 7 Ob 153/18b

Normen: § 43 Abs 1 AußStrG; § 44 AußStrG; § 107 Abs 2 AußStrG

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