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Der Kontaktrechtsantrag nach Art 21 HKÜ - Offene Fragen des konkreten Anwendungsbereichs

FamilienrechtAufsatzDr. Caroline Mokreis-WeinhappeliFamZ 2018, 311 - 313 Heft 5 v. 16.11.2018

Normen: Art 21 HKÜ; Art 26 HKÜ

Schlagwörter:

Kind; Aufenthaltsermittlung; Rückgabeverfahren; Kindesentführung; Fluchtstaat; Kontaktrechtsentscheidung; Verfahrenshelfer; Schutzbedürftigkeit; Zuständigkeit; Ursprungsstaat

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