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Maßnahmen gegen die öffentliche Bekanntmachung des Pflegschaftsverfahrens finden keine Deckung in § 107 Abs 3 AußStrG

Rechtsprechung Obsorge- und KontaktrechtFamilienrechtDr. Gabriela Thoma-TwarochiFamZ 2018/86iFamZ 2018, 138 Heft 3 v. 7.7.2018

Entscheidung: OGH 10.4.2018, 5 Ob 53/18g

Normen: § 107 Abs 3 AußStrG

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