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Qualitätsstandards zur Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach § 107 Ab 3 Z 1 AußStrG

FamilienrechtGesetzgebungiFamZ 2016, 379 - 386 Heft 6 v. 14.1.2017

Normen: § 107 Abs 3 Z 1 AußStrG; § 37 B-KJHG

Schlagwörter:

Persönlichkeitsrechte; Obsorge; Anwendungsmodalitäten; Familienberatung; Kindeswohl; Lebenskrisen; Trennungssituationen; Entwicklungsbedürfnisse; Erziehungsverantwortung; Unterstützung; Entlastung; Entwicklung; Perspektiven; Strukturierung; Beziehungserfahrungen; Kontaktrechtsfragen; Loyalitätskonflikte; Suchterkrankungen; Elternkonflikte; Beratungsziele; Qualifikationen; Selbsterfahrung; Supervision

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