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Der Kinder- und Jugendhilfeträger ist kein Gerichtsorgan, aber... - Grundsätzliche Anmerkungen

FamilienrechtAufsatzUniv.-Ass. Mag. Jürgen SchmidtiFamZ 2016, 76 - 77 Heft 2 v. 29.5.2016

Normen: § 110 AußStrG; § 106 AußStrG; § 211 ABGB; § 105 AußStrG; § 355 ZPO

Schlagwörter:

Befragungsrechte; Anhörungsrechte; Pflegschaftsverfahren; persönliche Anhörung; Kindeswohl; Sachverständige; Ablehnungsgründe; Rechtsnorm

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