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§ 177 ABGB; § 62 Abs 1 AußStrG - Keine gemeinsame Obsorge bei fehlender Kommunikationsbasis; Kontinuität der Lebensverhältnisse als wichtiger Faktor

Rechtsprechung Obsorge- und KontaktrechtFamilienrechtDr. Gabriela Thoma-TwarochiFamZ 2016/10iFamZ 2016, 15 - 16 Heft 1 v. 19.3.2016

Entscheidung: OGH 16.10.2015, 7 Ob 159/15f

Normen: § 62 AußStrG; § 177 ABGB

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