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Schwerpunkt interdisziplinärer Austausch - bisher und wohin? - Praxisbericht aus Sicht einer Anwältin

Familienrecht; SonstigesAufsatzDr. Gerlinde RachbaueriFamZ 2016, 64 Heft 1 v. 19.3.2016

Normen: § 106a AußStrG; § 95 Abs 1a AußStrG

Schlagwörter:

Familiengerichtshilfe; Kindeswohl; Kommunikationsbasis; KindNamRÄG 2013

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