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Vorrang der Obsorge beider Eltern bei ausreichender Kommunikationsfähigkeit

Rechtsprechung Obsorge- und KontaktrechtFamilienrechtDr. Gabriela Thoma-TwarochiFamZ 2015/215iFamZ 2015, 285 Heft 6 v. 30.1.2016

Entscheidung: OGH 23.9.2015, 5 Ob 163/15d

Normen: § 62 Abs 1 AußStrG; § 177 ABGB

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