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Erbrecht - §§ 508, § 758 ABGB - Tragung der laufenden Kosten bei letztwillig eingeräumten Wohnrecht

RECHTSPRECHUNGErbrecht; UnterhaltsrechtDr. Christoph MondeliFamZ 2015/115iFamZ 2015, 138 Heft 3 v. 1.6.2015

Entscheidungen: OGH 27.11.2014, 1 Ob 200/14i; OGH 2 Obb 212/98k

Normen: § 508 ABGB; § 758 ABGB; § 97 ABGB; § 672 ABGB; § 655 ABGB; § 504 ABGB

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