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Mangels Schuldausspruchs (Anwendung ausländischen Scheidungsrechts) besteht nur Anspruch auf Billigkeitsunterhalt

RechtsprechungEherechtLStA Dr. Robert FucikiFamZ 2014/241iFamZ 2014, 319 - 320 Heft 6 v. 1.12.2014

OGH 26.8.2014, 9 Ob 49/14t; BG Leopoldstadt 7.11.2011, 3 C 34/11f; OGH 1 Ob 190/06g; OGH 1 Ob 253/12f

Schlagwörter:

serbische Staatsbürger; österreichisches Recht; Unterhalt; Unterhaltsanspruch; Eheverfehlung; Unbilligkeitsgrund; Unterhaltszuspruch;

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