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Favor divortii: Klägerrecht nur anzuwenden, wenn Scheidung nach verwiesenem Recht unmöglich (nicht nur schwerer möglich) ist

Internationales PrivatrechtJudikaturLStA Dr. Robert FucikiFamZ 2014/71iFamZ 2014, 87 - 88 Heft 2 v. 1.4.2014

OGH 19.12.2013, 3 Ob 240/13k

Schlagwörter:

Ehescheidung; erschwerte Scheidung; Wartefrist; Personalstatut des klagenden Ehegatten;

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