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Beschränkte Möglichkeiten der Vaterschaftsanfechtung für den biologischen Vater sind verfassungsgemäß

GrundrechteJudikaturDr. Ulrich PesendorferiFamZ 2014/2iFamZ 2014, 5 Heft 1 v. 1.2.2014

Normen: Art 6 Abs 2 dGG

Schlagwörter:

Familienrecht; biologischer Vater; Vaterschaftsanfechtung; Schutz der sozialen Familie; E Kautzor gg Deutschland; E Ahrends gg Deutschland; E Koppikar gg Deutschland;

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