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Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung: rasche Entscheidung soll drohende Entfremdungen verhindern und kann auf bisherige Verfahrensergebnisse zurückgreifen

PflegschaftsrechtJudikaturDr. Gabriela Thoma-TwarochiFamZ 2013/222iFamZ 2013, 291 - 292 Heft 6 v. 1.12.2013

Normen: § 180 ABGB; § 107 Abs 2 AußStrG; KindNamRÄG 2013

Schlagwörter:

Kindschafts- und Namenrechtsänderungsgesetz 2013; gemeinsame Obsorge; vorläufige elterliche Verantwortung; Beschleunigungsgebot;

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