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Vorrang der gemeinsamen Obsorge bei einem Mindestmaß an Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit der Eltern

PflegschaftsrechtJudikaturDr. Gabriela Thoma-TwarochiFamZ 2013/218iFamZ 2013, 288 - 289 Heft 6 v. 1.12.2013

OGH 8.5.2013, 6 Ob 41/13t

Schlagwörter:

Kindschafts- und Namenrechtsänderungsgesetz 2013; Auflösung der häuslichen Gemeinschaft; gemeinsame Obsorge; Voraussetzungen; vorläufige elterliche Verantwortung;

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