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Betreuungsbeitrag nach OÖ JWG dient nur teilweiser Entlastung des mit Obsorge Betrauten und führt nicht zu voller Versorgung des Kindes

UnterhaltsrechtJudikaturHR Univ.-Prof. Dr. Matthias NeumayriFamZ 2013/126iFamZ 2013, 179 Heft 4 v. 1.8.2013

OGH 29.1.2013, 10 Ob 54/12g

Schlagwörter:

Unterhaltsvorschuss; Versagungsgrund; volle Versorgung des Kindes aus öffentlichen Mitteln; Analogie; Betreuungsbeitrag;

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