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Bei nachträglichem Überprüfungsverfahren: 14 Tage Rekursfrist ab Beschlusszustellung

ZivilrechtJudikaturUniv.-Prof. Dr. Michael GanneriFamZ 2013/139iFamZ 2013, 190 Heft 4 v. 1.8.2013

OGH 17.4.2013, 7 Ob 64/13g

Schlagwörter:

Unterbringung; nachträgliche Überprüfung; Ausfertigung der Entscheidung; Rekursfrist; Zustellungserfordernis;

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