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Auch während eines Abschöpfungsverfahrens kann wegen Unterhaltsrückständen auf die Differenz zwischen den Existenzminima Exekution geführt werden

ExekutionsrechtJudikaturDr. Matthias NeumayriFamZ 2013/90iFamZ 2013, 133 Heft 3 v. 1.6.2013

OGH 23.1.2013, 3 Ob 206/12h

Schlagwörter:

Insolvenzrecht; Unterhaltsexekution; Unterhaltsexistenzminimum; generelles Existenzminimum; Differenzbetrag; Abschöpfungsverfahren; Exekutionssperre;

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