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Stammt ein Kind nicht vom Ehemann der Mutter ab, ist dies im Spruch ausdrücklich festzustellen; konstitutiv wirkt das erst nach Rechtskraft gegenüber allen Parteien

FamilienrechtJudikaturDr. Christa Zemanek, LStA Dr. Robert FucikiFamZ 2013/93iFamZ 2013, 134 - 135 Heft 3 v. 1.6.2013

OGH 14.2.2013, 5 Ob 237/12g

Schlagwörter:

Abstammung; Feststellung der Nichtabstammung vom Ehemann der Mutter; Frist zur Antragstellung; Rekursverfahren; Zulässigkeit von Neuerungen; nova reperta; Verschulden;

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