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Rechtsschutzziel zwischen Herabsetzungsantrag und Oppositionsklage nur identisch, soweit sie dieselben Zeiträume betreffen

ExekutionsrechtJudikaturLStA Dr. Robert FucikiFamZ 2013/9iFamZ 2013, 49 - 50 Heft 1 v. 1.2.2013

OGH 15.10.2012, 6 Ob 103/12h

Schlagwörter:

einstweiliger Unterhalt; Herabsetzungsantrag; Zulässigkeit; Oppositionsklage; Rechtsschutzziel;

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