§ 170 AußStrG; § 181 AußStrG; § 3 GKTG; § 13 GKTG
Der Autor schildert in diesem Beitrag einen Fall, in dem Vermögenswerte unzulässigerweise in die Vermögenserklärung gemäß § 170 AußStrG einbezogen wurden und die Gebühr des Gerichtskommissärs viel zu hoch bemessen wurde. Der Autor erörtert weiters die praktischen Probleme, die sich aufgrund der fehlenden Überprüfung der Vereinbarung ergeben.