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Freiheitsbeschränkung mangels Barrierefreiheit

KrankenanstaltenJudikaturao. Univ.-Prof. Dr. Michael Ganner, Universität InnsbruckiFamZ 2012/227iFamZ 2012, 305 Heft 6 v. 1.11.2012

Zusammenfassung: Das LG Salzburg hatte zu beurteilen, ob die Benützung des Liftes für bestimmte Heimbewohner unzumutbar oder überhaupt unmöglich ist und dadurch eine unzulässige Freiheitsbeschränkung vorliegt.

Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 HeimAufG; § 15 Abs 1 HeimAufG

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