§ 3 Z 2 UVG
Gegenständlich war vom erkennenden Senat auf dem Weg zu seiner Entscheidung zu klären, ob geleistete Teilunterhaltsbeträge des Vaters einer Unterhaltsbevorschussung entgegenstehen.
OGH 10 Ob 22/12a
§ 3 Z 2 UVG
Gegenständlich war vom erkennenden Senat auf dem Weg zu seiner Entscheidung zu klären, ob geleistete Teilunterhaltsbeträge des Vaters einer Unterhaltsbevorschussung entgegenstehen.
OGH 10 Ob 22/12a