§ 176 ABGB; § 45 AußStrG
In dieser Entscheidung hat der OGH im Zuge der gerichtlichen Unterbringung eines Kindes in einer Jugendwohlfahrtseinrichtung festgestellt, dass dies als Maßnahme im Sinne des § 176 ABGB zu werten ist.
OGH 7 Ob 2/12p; OGH 7 Ob 3/12k