§ 278 Abs 2 ABGB; § 119 AußStrG; § 62 Abs 1 AußStrG
Der OGH hatte über einen Revisionsrekurs hinsichtlich einer Sachwalterbestellung zu entscheiden, nachdem der Betroffene bereits verstorben war. Insb beurteilte der Gerichtshof, ob ein rechtliches Interesse wegen der ausgesprochenen Kostenersatzpflicht für den Antragsteller bestehe.