§ 282 ABGB; § 268 ABGB; KindRÄG 2001; § 283 ABGB
Im vorliegenden Beitrag wird auf die OGH-Entscheidung 1 Ob 83/11d vom 29.9.2011 eingegangen, welche untersucht, welche Befugnisse dem Sachwalter im Wirkungsbereich Personensorge zukommen und zwischen der bloßen Bemühungspflicht und der Vertretungsbefugnis, welche im Bestellungsbeschluss festgelegt werden muss, unterscheidet.